Arten der Mitgliedschaft

  • Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche und Ehrenmitglieder.
  • Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

Erwerb der Mitgliedschaft

  • Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen sein, die aus dem bis 1961 als „Southern Cammeroons“ bezeichneten Territorium der Vereinten Nationen stammen. Diese Voraussetzung gilt nicht für Ehrenmitglieder, die juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften sein können.
  • Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
    • Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.